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Cottbus/Wildau. Das war ein herber Rückschlag für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO). Vor dem Landgericht Cottbus wollte die städtische Gesellschaft per einstweiliger Verfügung die Nutzung der Hafenanlage an der beliebten „Villa am See“ praktisch sofort stoppen. Doch daraus wurde nichts: Das Gericht wies den Antrag ab.…
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